Der Verein
Gegründet am 30.03.2020
Zweck des Vereins
Im dritten Ausstellungsjahr gründete sich 2020 aus einem anfänglichen Freundeskreis der gemeinnützige Verein SKULPTUREN BOULEVARD e.V.. Zweck ist die Erhaltung und Weiterentwicklung der Straßengalerie sowie die generelle Förderung von Kunst und Kultur. Neben der Sichtung und Auswahl von Bildhauer/innen versteht sich der Verein sowohl als Schnittstelle und Ansprechpartner gegenüber den kommunalen Verwaltungsgremien als auch gegenüber Presse und Medien. Wir suchen den Kontakt zu Spendern und Sponsoren, zugleich bemühen wir uns um Austausch und Kooperation mit regionalen wie überregionalen Kulturprojekten, sind vor allem dankbar für Anregungen und Kritik. Ebenso freuen wir uns über Bewerbungen interessierter Bildhauer/ innen, die sich an unserer Ausstellung beteiligen wollen.
Roland Matticzk
Projektleiter
Dr. Angelika Walew
stellv. Vorsitzende
MItgliedschaft
Wir freuen uns über Mitglieder die uns in der Ausgestaltung des Skulpturen Boulevards mit einem Beitrag unterstützen wollen.
JAHRESBEiTRÄGE:
Einzelperson:
60,00 €
Paare:
90,00 €
Gewerbe:
120,00 €
Spenden
SKULPTUREN BOULEVARD
IBAN: DE19 1605 0000 1000 5756 80
BIC: WELADED1PMB
Partner
Der Skulpturen Boulevard e.V. versteht sich als kulturelles Netzwerkprojekt und kooperiert mit regionalen Initiativen und Vereinen, unter anderem mit unseren Nachbarn Kulturpark Birkenwerder e.V. , der Kommunalen Galerie 47, den Kammermusikfreunden Birkenwerder und der Druckgrafik-Initiative. Wo wir können, bieten wir unsere Unterstützung an und engagieren uns auch in den Kulturbeiräten beider Kommunen. Wir halten Verbindung zu vergleichbaren open-air-Ausstellungsprojekten in Bad Saarow, der Biennale LANDschafftKUNST in Neuwerder und dem Skulpturengarten an der Dorfkirche in Wandlitz. Über die internationalen Partnerstädte sind Kontakte zur dortigen Kunstszene in Vorbereitung.
Vorstand / Struktur
Roland Matticzk
Projektleiter/ Vorsitzender
Dr. Angelika Walew
stellv. Vorsitzende
Katrin Rohmann
Kassenwartin
Susanne Ströger
Schriftführerin
Vereinssatzung
Auszug aus der Vereinssatzung: »Zweck des Vereins«
§3 Zweck des Vereins
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist die Förderung von Kunst und Kultur. Der Satzungszweck wird verwirklicht unter anderem durch:
a) Entwicklung und Realisierung von Kulturprojekten wie zum Beispiel die Erhaltung und Weiterentwicklung des Skulpturen Boulevards, insbesondere die Gewährleistung eines tournusmäßigen Austauschs der ausgestellten Kunstobjekte sowie die Sondierung, Begutachtung und Nominierung nachrückender Künstlerinnen und Künstler.
b) Publikationen (z.B. Dokumentationen der Kunst- und Bürgerfeste)
c) Programmatische Begleitung der jährlichen Kunst- und Bürgerfeste auf dem Skulpturen Boulevards, insbesondere die Auswahl der Musikdarbietungen, Aktionen und Performences sowie weitere Veranstaltungen wie z.B. Gruppen- und Einzelführungen durch die Ausstellung
d) Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Internetpräsenz
e) Beschaffung von Mitteln in Form von Mitgliedsbeiträgen, Spenden und Zuwendungen
f) Informationsaktivitäten (gezielte Ansprache und Kontaktpflege mit geeigneten Einzelpersonen, Bildungseinrichtungen, Künstlern und Künstlerinnen, Kulturinstitutionen, Unternehmen, Verbände und Fachdienststellen der öffentlichen Verwaltung).